Die hier gelisteten Personen haben mind. die Qualifikation zur „reisemedizinischen Gesundheitsberatung“ gemäß des offiziellen Curriculums der Bundesärztekammer oder eine vergleichbare bzw. höhere Qualifikation erworben. Sie haben sich außerdem zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet. Beratungsstellen, die dieser Pflicht nicht nachkommen, werden aus der Liste gestrichen.