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Wir möchten mit dieser Umfrage ausschließlich Informationen zu Leistungen einholen, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus gehen. Alle Leistungen, die sich aus den STIKO-Empfehlungen in Verbindung mit der aktuellen Fassung der Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) ergeben – sprich: Regelleistungen – sind hier nicht anzugeben.

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1. Reisemedizinische Beratung und Reiseimpfungen

Wir möchten mit dieser Umfrage ausschließlich Informationen zu Leistungen einholen, die über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus gehen. Alle Leistungen, die sich aus den STIKO-Empfehlungen in Verbindung mit der aktuellen Fassung der Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) ergeben – sprich: Regelleistungen – sind hier nicht anzugeben.
Übernehmen Sie die Kosten für für Impfungen bei privaten Auslandsreisen und für eine reisemedizinische Beratung?(erforderlich)
Bis zur welcher Höhe wird erstattet (z.B. Betrag/GOÄ-Satz mit Steigerungsfaktor/Prozentangabe)? Ärztliche Leistung, Impfstoff
Wenn ja, welche der folgenden Impfungen werden erstattet?(erforderlich)
FSME: Wenn die Impfung gegen FSME nur bei Aufenthalten in Risikogebieten innerhalb Deutschlands übernommen wird, setzen Sie bitte kein Kreuz. Wird die Impfung auch bei Reisen ins Ausland übernommen, kreuzen Sie das Kästchen an. Poliomyelitis: Gemäß STIKO / SI-RL erhalten alle Personen als Regelleistung eine Grundimmunisierung sowie eine einmalige Auffrischimpfung gegen Poliomyelitis. Werden darüber hinaus weitere Auffrischimpfungen übernommen, die aus Anlass einer Reise benötigt werden, kreuzen Sie das Kästchen an
Welche Kosten übernehmen Sie?(erforderlich)
(z. B. Betrag / GOÄ-Satz mit Steigerungsfaktor / Prozentangabe)
Haben Sie eine Vereinbarung über die Durchführung und Abrechnung von Reiseimpfungen als freiwillige Satzungsleistung bei privaten Auslandsaufenthalten abgeschlossen?
Mit welchen Kassenärztlichen Vereinigungen haben Sie Vereinbarungen?

Malariaprophylaxe

Erstatten Sie die Kosten für Malariamittel?(erforderlich)
Welche Malariamittel erstatten Sie?(erforderlich)
(z. B. Betrag / GOÄ-Satz mit Steigerungsfaktor / Prozentangaben)

2. Meningokokken-Schutzimpfung

Wird die Impfung gegen Meningokokken B bzw. Meningokokken ACWY für gesunde Personen übernommen, die sich Reise-unabhängig in Deutschland dagegen impfen lassen? Dann kreuzen Sie das betreffende Kästchen an.

Menningokokken B

Die STIKO empfiehlt die Meningokokken B-Schutzimpfung in Deutschland für Säuglinge / Kleinkinder im Alter von 2 Monaten bis 5 Jahren sowie für alle Menschen mit einem Immundefekt bzw. Immunsuppression. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten jedoch grundsätzlich.

Übernehmen Sie die Kosten für die Meningokokken B-Schutzimpfung auch über die STIKO-Empfehlung hinaus und unabhängig von einer Reise?(erforderlich)
Welche Kosten erstatten Sie?(erforderlich)

Menningokokken ACWY

Übernehmen Sie die Kosten für die Meningokokken ACWY-Schutzimpfung auch über die STIKO-Empfehlung hinaus und unabhängig von einer Reise?(erforderlich)
Welche Kosten erstatten Sie?(erforderlich)

3. Grippe-Schutzimpfung

Die STIKO empfiehlt die Grippe-Schutzimpfung in Deutschland generell ab dem 60. Lebensjahr, für Schwangere sowie für chronisch Kranke. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten jedoch grundsätzlich.
Übernehmen Sie die Kosten für die Grippe-Schutzimpfung auch über die STIKO-Empfehlung hinaus?(erforderlich)
Welche Kosten erstatten Sie?(erforderlich)
In seltenen Fällen sind für die Regelleistungen im Bereich Impfungen durch die STIKO / SI-RL konkrete Impfstoffe festgelegt. Dies betrifft aktuell die Grippe-Impfung. Es steht hier jedoch ein weiterer Impfstoff zur Verfügung. Ob alternativ auch die Kosten für diesen Impfstoff übernommen werden, darauf zielt die Frage 3.2 ab.
Für Personen ab 60 Jahre, die oftmals eine reduzierte Immunantwort aufweisen, stehen zwei spezielle Grippe-Impfstoffe zur Verfügung: ein hochdosierter Impfstoff mit 4-fachem Antigengehalt (zugelassen ab 60 Jahren) sowie ein adjuvantierter (wirkverstärkter) Impfstoff (zugelassen ab 50 Jahren). Die STIKO empfiehlt für ältere Personen die Impfung mit dem hochdosierten Impfstoff.
Übernehmen Sie alternativ auch die Kosten für eine Grippe-Schutzimpfung mit dem adjuvantierten Impfstoff?(erforderlich)
Welche Kosten erstatten Sie?(erforderlich)

4. HPV-Schutzimpfung

Die STIKO empfiehlt die HPV-Schutzimpfung für Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren, Nachholimpfungen können bis zum 18. Lebensjahr erfolgen.
Übernehmen Sie die Kosten für die HPV-Impfung auch über die STIKO-Empfehlung hinaus?(erforderlich)
Welche Kosten erstatten Sie?(erforderlich)
Geschlecht(erforderlich)

5. Gürtelrose (Herpes zoster)

Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Gürtelrose generell für Menschen ab 60 Jahren, bei bestimmten Vorerkrankungen bereits ab 50 Jahren.
Übernehmen Sie die Kosten für die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes Zoster) auch über die STIKO-Empfehlung hinaus?(erforderlich)
Welche Kosten erstatten Sie?(erforderlich)

6. RSV-Schutzimpfung

Seit 2023 stehen Impfstoffe gegen das Respiratorische Synzytialvirus (RSV) zur Verfügung. Zugelassen sind sie für Personen ab dem Alter von 60 Jahren, einer der Impfstoffe auch für Schwangere (zum Aufbau eines Nestschutzes beim Kind). Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen RSV generell für Personen ab 75 Jahre, bei Vorliegen von Risikofaktoren (bestimmte Vorerkrankungen, Leben in einer Pflegeeinrichtung) auch für Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren.
Übernehmen Sie die Kosten für die Impfung gegen RSV?(erforderlich)
Welche Kosten erstatten Sie?(erforderlich)

7. Bonifizierung von Impfungen

Bonifizieren Sie einen angemessenen Impfschutz ihrer Mitglieder im Rahmen von Bonusprogrammen?(erforderlich)
Einwilligung(erforderlich)
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
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