Aufgrund der steigenden Anzahl der internationalen Arbeitseinsätzen von Berufstätigen steigt auch die Nachfrage nach qualifizierter arbeitsmedizinischer Vor- und Nachsorge für beruflich Reisende.

Mit der am 24.12.2008 in Kraft getretenen „Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)“, die 2013 novelliert wurde, sind die Richtlinien für medizinische Vorsorgeuntersuchungen bei Arbeitsaufenthalt im Ausland nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 35 modifiziert worden.

Grundsätzlich kann die arbeitsmedizinische Vorsorge (Pflicht- oder Angebotsvorsorge) nun von jedem Arbeits- und Betriebsmediziner durchgeführt werden. Allerdings wird vom Arzt eine besondere Qualifikation verlangt. Unter anderem ist der beauftragte Arzt verpflichtet, sich genaue Kenntnisse über die gesundheitlichen Belastungen am Arbeitsplatz zu beschaffen bzw. bei Bedarf einen anderen Arzt mit entsprechender Fachkenntnis hinzuzuziehen.