Reiseimpfungen - Wer zahlt?
Reiseimpfungen - Wer zahlt?
Info-Flyer
Seit Juni 2007 erstatten zahlreiche gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten die Kosten für alle wichtigen Auslandsreiseimpfungen. Neben Tetanus und Diphtherie werden jetzt beispielsweise auch Impfungen gegen Hepatitis A, Hepatitis B und Tollwut übernommen. Ein Teil der Krankenversicherungen hat ihr Leistungspaket sogar auf die Malariaprophylaxe ausgeweitet.
Häufig werden die Gesundheitsgefahren, die mit einer Auslandsreise verbunden sind, unterschätzt. Darüber hinaus wurde die reisemedizinische Vorsorge aufgrund der bisher anfallenden Kosten für Schutzimpfungen oftmals vernachlässigt. Reisenden bietet sich nun die Möglichkeit, die Risikovorsorge optimal zu gestalten. Denn Impfungen gehören zu den wichtigsten und effektivsten Vorsorgemaßnahmen. Durch einen auf das Reiseziel abgestimmten Impfschutz könnten viele Erkrankungen von Urlaubern verhindert werden.
Wir haben für Sie wichtige Informationen zu Impfungen und das Wesentliche zu deren Kostenerstattung bei privaten Auslandsreisen zusammengestellt.
Ob auch Ihre Krankenkasse die Kosten für notwendige Reiseimpfungen übernimmt, erfahren Sie hier.
Der Info-Flyer "Reiseimpfungen - Wer zahlt?" ist auf dieser Seite zum Download eingestellt.
Vorsorge
Den sichersten Schutz vor Infektionskrankheiten bieten Impfungen. Daher werden in Deutschland die meisten Menschen bereits im frühen Kindesalter gegen eine Vielzahl von Krankheiten geimpft, darunter Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Keuchhusten. Doch kaum eine Impfung schützt ein Leben lang. Viele müssen nach spätestens 10 Jahren, einige sogar früher aufgefrischt werden.
Eine Reise ist eine gute Gelegenheit, um vom Arzt oder Apotheker den Impfschutz überprüfen zu lassen und sich gleichzeitig über sinnvolle bzw. notwendige Impfungen für Ihr Urlaubsland zu informieren.
Entscheiden Sie sich für eine umfassende reisemedizinische Beratung, so erhalten sie außerdem zahlreiche Informationen und hilfreiche Tipps zu weiteren wichtigen gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen auf Reisen. Dazu zählen z.B. die Nahrungs- und Trinkwasserhygiene und der Schutz vor Mückenstichen. In einigen Regionen der Erde übertragen Mücken Krankheiten, gegen die es heute noch keine Impfungen gibt.
Qualifizierte reisemedizinische Beratung
Lassen Sie sich spätestens sechs Wochen vor Ihrer nächsten Reise qualifiziert über gesundheitliche Risiken Ihres Urlaubszieles beraten. So bleibt noch genügend Zeit, um fehlende Impfungen durchzuführen. Eine Liste mit Adressen von reisemedizinisch fortgebildeten Ärzten und Apotheken veröffentlicht das CRM hier.
Hinweis: Eine Impfung gegen Gelbfieber, eine durch Mücken übertragene Krankheit, darf nur in zugelassenen Gelbfieberimpfstellen erfolgen.
 
 
Impfung
So zahlreich die Reiseziele und Urlaubsarten sind, so individuell muss auch der notwendige Impfschutz ermittelt werden. Eine erste Übersicht über potentielle Reiseimpfungen gibt die unten stehende Auflistung. Eine reisemedizinische Beratung kann sie allerdings nicht ersetzen.
Erstattungsfähige Reiseimpfungen
Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen erstatten inzwischen viele Reiseimpfungen, dazu gehören die Impfungen gegen:
 
 
Je weiter eine Reise führt, umso wichtiger ist ein umfassender Impfschutz. Dies gilt besonders für südliche Länder mit wärmerem Klima. So ist eine Gelbfieberimpfung für einige Regionen Afrikas und Südamerikas nicht nur vorgeschrieben, sondern auch dringend zu empfehlen. Allerdings sollte nicht nur vor Fernreisen an den Impfschutz gedacht werden. Beispielsweise ist das Risiko, an einer Hepatitis A zu erkranken in Süditalien bereits achtmal höher als in Deutschland und in der Türkei sogar 50mal so hoch. Hepatitis A ist eine Form der Gelbsucht, die über verunreinigte Nahrungsmittel, vor allem Muscheln, übertragen wird.
Auch bei einem Sommerurlaub im nahe gelegenen Bayerischen Wald oder z.B. in bestimmten Regionen Österreichs und Schwedens, sollte man sich rechtzeitig gegen FSME, eine durch Zecken übertragene Erkrankung, die schwere Verläufe nehmen kann, impfen lassen.
Abrechnung
Bereits über 27 Millionen Versicherte profitieren von einer Erstattung der Kosten für Reiseimpfungen, sofern sie im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise stehen. Dabei werden sowohl die Impfleistung des Arztes als auch die Impfstoffe erstattet. Versicherte müssen i.d.R. nur die gesetzliche Zuzahlung (10 % des Impfstoffpreises, mind. 5 € und max. 10 €) selbst tragen. Impfkosten für berufliche Auslandsreisen müssen vom Arbeitgeber getragen werden.
Die Abrechnung der Reiseimpfungen erfolgt überwiegend nach dem Kostenerstattungsverfahren, d.h. Sie als Versicherter treten für die Leistung zunächst in Vorkasse. Die entstandenen Kosten, abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung, werden Ihnen nach Einreichen der Rechnungen nachträglich von Ihrer Krankenkasse erstattet. Eine Abrechnung über die Krankenversicherungskarte ist in einigen Bundesländern bei Ärzten mit kassenärztlicher Zulassung möglich. Fragen Sie Ihren Arzt!
Sind Sie privat versichert? Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenversicherung, ob die Kosten erstattet werden.
Malariavorsorge
Malaria wird durch Anopheles-Mücken übertragen und kommt in vielen tropischen und subtropischen Regionen der Erde vor. Die gefährlichste Form der Malaria kann unbehandelt tödlich verlaufen, bei rechtzeitiger Behandlung ist sie jedoch heilbar.
Gegen Malaria gibt es noch keine Impfung. Allerdings sind bestimmte Medikamente in Tablettenform zur Malariaprophylaxe verfügbar. Einige Krankenkassen erstatten auch die Kosten für diese Gesundheitsvorsorge.
 
 
Wir wünschen Ihnen eine gesunde Reise!